ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
WITIKER BACKYARD ULTRA 2022
1 Organisator
Der Witiker Backyard Ultra ist eine Veranstaltung des Vereins WITIKER LAUFTREFF.
2 Geltung
Die AGB sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
3 Teilnahmebedingungen
Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seinen Gesundheitszustand.
4 Anmeldung
Die Anmeldung kann nur online auf der Homepage www.backyardultra.ch erfolgen. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhält der Teilnehmer hierüber eine Bestätigung inklusive Zahlungsaufforderung mit Angabe der Bankverbindung.
Der Teilnehmer gilt erst als angemeldet, sobald die Startgebühr auf das Konto des Veranstalters (Witiker Lauftreff) eingegangen ist. Die Startgebühr muss spätestens 10 Tage nach Registrierung eingegangen sein.
5 Startgebühr
Die Startgebühr für den Witiker Backyard Ultra beträgt 80 Schweizer Franken (CHF).
6 Rückerstattung
Der Veranstalter garantiert keine 100%ige Rückerstattung der Anmeldegebühr bei Nichtteilnahme.
Eine Ummeldung, d.h. der Teilnehmer kümmert sich um einen Ersatzläufer, ist bis 3 Wochen vor dem Start kostenlos möglich.
Falls der Veranstalter für Ersatz sorgen muss, wird dem Teilnehmer eine Gebühr von 20 Schweizer Franken (CHF) berechnet und das restliche Startgeld zeitnah zurückgezahlt. Kann der Startplatz nicht neu besetzt werden, wird dem Teilnehmer die Startgebühr nicht zurückerstattet.
6 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Abbruch (z.B. schlechtes Wetter), hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
Der Veranstalter ist gezwungen die Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit einzuhalten. Daher kann es kurzfristig zu Terminänderung, Verschiebung oder sogar einem kompletten Ausfall der Veranstaltung kommen. Auch hier hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
7 Hygienevorschriften
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vom Bundesamt für Gesundheit vorgeschriebenen Massnahmen und Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einzuhalten.
8 Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, egal aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter, z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen.
Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschliessen.
9 Datenerhebung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Radio/Podcast, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, Social Media etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich (Postweg oder E-Mail) widersprechen.
Mit der Angabe der E-Mail-Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass der Veranstalter (Witiker Lauftreff) diese für das Versenden von Informationen an Ihn nutzen darf.